|
ist im offenen Gebrauch gesetzlich. Hingegen wäre jeder verdeckte Gebrauch illegal.
|
|
|
|
|
erfordert verpflichtend geeignete Vorkehrungen und kann gesetzlich angewendet werden nach entsprechender Ankündigung und nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter. Jede Missachtung gesetzlicher Anforderungen wäre falsch.
|
|
|
|
|
erfordert offene Vorbereitungen. Dann ist es völlig gesetzlich, entsprechende Datenerfassung mit Identitätsdaten der arbeitenden Mitarbeiter zu verknüpfen, wenn deren schriftliche Zustimmung vorliegt.
|
|
|
|
|
erfordert die Ankündigung für die Belegschaft. Bei verdeckter Installation wäre kein Erfolg mehr zu erreichen. Die aktuelle Rechtsprechung fordert vorbereitende offene Vorankündigung des Vorgehens.
|
|
|
|
|
erreicht in der korrekten Anwendung zuverlässig die Zustimmung der Belegschaft und der Mitarbeitervertretung.
|
|
|
|
|
bietet einen fairen Ausgleich bei der Unterstützung der täglichen Arbeit ohne die informationelle Selbstbestimmung oder die Privatheit aufzugeben.
|
|
|
|
|
beobachtet das Verbringen und den Verbleib von Gerät nach Identität, Ort, Zeit und Zusammenhang mit dem Auftrag.
|
|
|
|
|
beschränkt die Verfolgung von Objekten auf deren Verbringung, Beförderung und Verladung. Es besteht keine individuelle Bedrohung durch etwaige ständige Beobachtung von Mitarbeitern.
|
|
|
|
|
unterstützt intelligente Verdichtung von erhobenen Daten. Es gibt keine Notwendigkeit, alles blank aufzuschreiben, das unmittelbare Auslösen bei Transportbeginn und die im Ablauf zusammengesetzten Spuren beschränken die Datenspeicherung auf einzelne Transportvorgänge.
|
|
|
|
|
unterstützt schließlich das Erkennen von organisatorischen Fehlern, auch wenn sich jemand nicht an die Regeln hält und offensichtlich gegen diese Regeln verstößt.
|
|
|
|
|
kann von etwaigem betrügerischen Handeln vorweg weitgehend abschrecken, verglichen mit einer Betriebsführung ohne Überwachung. Weiter wird die Aufklärung jedes Problemfalls best möglich unterstützt.
|
|
|
|
|
unterstützt die Erfassung und Verarbeitung von Daten für genau bestimmte und geregelte gesetzliche Verwendung.
|
|
|
|
|
unterstützt die Verarbeitung von Daten für genau bestimmte und geregelte Verwendung.
|
|
|
|
|
reduziert die Datenspeicherung auf angemessene, bedeutsame und ausgewogene Archivierung.
|
|
|
|
|
unterstützt anonymisierte Verarbeitung in Übereinstimmung mit individuellen Rechten der informationellen Selbstbestimmung.
|
|
|
|
|
beachtet in der Auslegung die Empfehlung von Benjamin Franklin aus 1738: "Veräußere weder Tugenden, um Wohlstand zu erreichen noch irgendwelche Freiheiten, um Macht auszuüben.
|
|
|
|
|
führt, wenn es eingesetzt wird, weder zur totalen Überwachung noch zum Ausspähen des Denkens.
|
|
|
|